AMF Capital AG

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Dienstanbieter

AMF Capital AG
Untermainkai 66
D – 60329 Frankfurt

Vorstand: Oliver Heidecker , Allan Valentiner

Aufsichtsrat: Martin Hansen (Vorsitzender), Michael Vinson, Gebhard Klingenstein

Ansprechpartner

Oliver Heidecker

Untermainkai 66
D-60329 Frankfurt am Main
T  +49 (0)69 –509 512 512
F  +49 (0)69 –509 512 600
E  info (at) amf-capital.de

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt, HRB 99856
Steuernummer: 45 228 28752, Finanzverwaltung Frankfurt am Main
USt.-ID-Nr.: DE 29 684 9698

LEI Reference Data: 529900JLNUIWAT200530

Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erteilt durch die zuständige Behörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main

 

Konzeption, Entwicklung und Realisierung:

site-works.de

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Nachhaltigkeitspolitik AMF Capital AG

Wichtige Aspekte zu ESG von AMF Capital AG

 

Konsequenter Ausschluss von Unternehmen mit schweren Verstößen gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik aus den Portfolios

  • Integration von ESG-Überlegungen und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken entlang sämtlicher Anlageprozessschritte

 

Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene

 

Ein verbindliches Rahmenwerk für unser Gesellschaft, gute Unternehmensführung sowie soziale und umweltbezogene Gesichtspunkte erachten wir als wesentliche Erfolgsfaktoren.

 

Unternehmenspraktiken

 

Wir verstehen gute Unternehmenspraktiken als Schlüsselerfolgsfaktor und unverzichtbare Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Unternehmensziele und zur Schaffung von nachhaltigem Wert für unsere Kunden, Mitarbeitende, Aktionäre, die Umwelt, für die interessierte Öffentlichkeit und die Gesellschaft. Dabei erkennen wir an, dass unternehmerisches Wirken unvermeidbar einen direkten oder indirekten Einfluss auf Umwelt und Soziales ausübt und dass wir hierfür eine Mitverantwortung tragen.

 

Grundwerte

 

Basierend auf unseren gelebten Grundwerten („unpolitisch, ideologiefrei, gleichberechtigt und zukunftsorientiert“), führen wir ein verbindliches Rahmenwerk für unser Unternehmen und unsere Mitarbeitenden hinsichtlich ethischer, verantwortlicher und nachhaltiger Unternehmenspraktiken. Diese ESG-Richtlinie regelt Standards und Verhaltensweisen in Bezug auf umweltbezogene, soziale und sämtliche Best Governance-Aspekte.

 

Nachhaltigkeitsperspektive

 

Neben umwelt- und governancebezogenen Aspekten richtet sich dabei unser Augenmerk auch stark auf soziale Gesichtspunkte, zumal wir als Dienstleistungsunternehmen unseren Kundenmehrwert durch unsere Mitarbeitenden erschaffen. Dabei tragen Aspekte wie etwa Arbeitskultur, Gesundheit, Eigenverantwortung und unternehmerisches Denken wesentlich zur Motivation und zur Qualität unserer Dienstleistungen bei. Unsere ESG-Richtlinie regelt somit etwa auch Standards in Bezug auf Gleichberechtigung, Förderung der Mitarbeitergesundheit bis hin zu Grundsätzen der Mitarbeiterbeteiligung.

 

Nachhaltigkeit auf Portfolioebene

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und Integration von ESG-Kriterien auf Ebene der Anlageprozesse und Portfolios

 Nachhaltigkeit wird bei AMF Capital AG nicht nur auf Unternehmens-, sondern auch auf Portfolioebene gelebt. Sämtliche Anlageportfolios und Anlagefonds werden systematisch auf Nachhaltigkeitsrisiken und Verstöße gegen elementare Grundrechte (z.B. gemäß UN-Global-Compact-Richtlinie) untersucht. Neben der Anwendung strenger Ausschlusskriterien – etwa schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik – werden im Rahmen der ESG-Integration umweltbezogene, soziale und Governance-Faktoren in die fundamentale Betrachtung eines Unternehmens einbezogen und hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen auf die künftige Kursentwicklung beurteilt. Dabei wird die AMF Capital AG durch verschiedene Datenlieferanten (u.a. Depotbanken und Kapitalverwaltungsgesellschaften) unterstützt. Zusätzlich werden ESG-Ratings weltweit führender ESG-Analysehäuser hinzugezogen, jedoch mit der nötigen Vorsicht interpretiert und im Einzelfall kritisch hinterfragt. In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekennt sich die AMF Capital AG zu den Klimazielen und unterstützt Maßnahmen zur Reduktion der Erderwärmung. Die AMF Capital AG legt somit Wert auf klimafreundliche Portfolios, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen können. Die CO2-Intensität wird regelmäßig auf Portfolioebene gemessen und gegenüber dem relevanten Investitionsuniversum oder der Fondsbenchmark beurteilt.

 

Nachfolgend erläutern wir den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und unseren ESG-Integrationsansatz in unserem Unternehmen.

 

Transparenz

 Die AMF Capital AG verpflichtet sich gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Transparenz in Bezug auf:

  • Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
  • die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Portfolios
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
  • vorvertragliche Informationen bei nachhaltigen Investitionen
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten

 

Nachhaltigkeitsrisiken

 

Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die AMF Capital AG hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozessen für alle aktiv verwalteten Strategien, inkl. aller Teilfonds, integriert, mit dem Ziel, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und, falls möglich und geeignet, zu mindern, bzw. zu versuchen.

Während alle Anlagestrategien solchen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich unterschiedlich stark ausgesetzt sein können, werden die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Anlagestrategien konkret von der Anlagepolitik der jeweiligen Strategie abhängen.

Die Ergebnisse dieser Bewertung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Für jene Anlagestrategien, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von SFDR bewerben, werden nachteilige Auswirkungen auf die Rendite als geringer eingeschätzt im Vergleich zu «Nicht-ESG»-Anlagestrategien. Dies liegt an den Nachhaltigkeitsrisiken mindernden Anlagestrategien, welche zukunftsorientierte Anlagepolitiken umsetzen und nachhaltige Finanzierungen sowie aktives Engagement mit den Unternehmen/Emittenten anstreben und unnachgiebige Unternehmen/Emittenten ausschließen.

Alle Anlagestrategien dürfen nach internationalen Normen in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung (nachstehend «ESG» genannt) investieren. Die Anlage/Wertpapierauswahl, die nach solchen Kriterien getroffen wird, kann ein bedeutendes subjektives Element involvieren. ESG-Faktoren, die im Investmentprozess integriert sind, können sich je nach Anlagethemen, -kategorien, -philosophie und subjektiver Anwendung verschiedener ESG-Indikatoren unterscheiden, die die Portfoliokonstruktion und die zugrundeliegenden Vermögenswerte bestimmen. Dementsprechend gibt es keine Sicherheit, dass alle Investments einer Anlagestrategie sämtliche ESG-Kriterien erreichen.

 

Nachhaltigkeitspolitik AMF Capital AG

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

  1. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungs-VO)

Gegenüber der Gesellschaft und unseren Kunden stehen wir in der Verantwortung, zum Klimaschutz, zu einer Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und zu einer ethischen Unternehmensführung und damit zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und in der Anlageberatung erfragen wir die diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche unserer Kunden und setzen diese sodann im Einklang mit unseren „Mindeststandards“ um. Diese „Mindeststandards“ bestehen aus den AMF Capital Prinzipien von Q-L-D (Qualität. Liquidität, Diversifizierung). Eine Investition in eine Anlage, die vom Markt als nicht nachhaltig angesehen wird, verstößt in der Regel gegen das Q-L-D Prinzip.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können daher unmittelbar den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden mindern. Das Portfolio Management ist mit der Geschäftsführung ständig im Austausch, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann zum einen dadurch erreicht werden, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung  auf anerkannte Rating-Agenturen bzw. auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurückgreifen. Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum anderen aber auch darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. diese empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits- Filter zur Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Mandatsvereinbarungen mit unseren Kunden.

  1. Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungs-VO)

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Interessen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Um unserer oben beschriebenen Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden, haben wir grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

Diese Handhabung ändert jedoch nichts an unserer Bereitschaft, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

 

  1. ESG-Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungs-VO)

Die Strategien unserer Gesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die Vergütung und die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht unsere Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

 

  1. Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionen (Art. 10 Offenlegungs-VO)

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale erfolgt weder in unseren Anlagestrategien noch beim Einsatz konkreter Finanzinstrumente.

 

Stand: 23.03.2021

Veröffentlichung gem. Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. Offenlegungs-VO)

 

Rufen Sie uns an:

+49 (0) 69 509 512 512

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